Behandlungskosten

Kosten für die Hypnosetherapie

Die Kosten für die Hypnosetherapie werden in der Regel nicht von den gesetzliche Kassen übernommen. Es handelt sich um eine Privatleistung. Privatversicherungen und private Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten je nach Versicherung und Vertrag.

  • Informations-/Kennenlerngespräch telefonisch bis 15 bis 20 Minuten kostenfrei
  • Der Ablauf  und das Honorar einer Hypnosesitzung in dieser Art bedürfen einer Erläuterung, die ich Ihnen gerne auch persönlich oder telefonisch mitteile.
  • Die Dauer einer ursachenorientierten Hypnosesitzung und die dazugehörige Anamnese (in einem Termin) ist unterschiedlich. Ein laufender Prozess wird niemals von mir unterbrochen, denn es ist sehr wichtig, die auslösende Ursache gründlich, nachhaltig und tiefgreifend zu bearbeiten mit allen Themen, die damit in Verbindung stehen.
  • Sie stehen im Fokus meiner Arbeit. Ich möchte möglichst effizient und effektiv arbeiten. Deshalb versuche ich,  Ihr Problem möglichst schon in einer Sitzung zu lösen, so dass Sie eine deutliche Besserung verspüren. Für Ihre erste Hypnosesitzung mit einer Dauer von 2.5 bis maximal 3 Stunden investieren Sie 360€, für evtl Folgesitzungen bis zu einer Dauer von 2 Stunden  280€.  Was deutlich über die Zeit hinausgeht, berechne ich mit einem Stundensatz von 60 € je volle  halbe Stunde. Die Bezahlung kann per EC-Karte oder auch in Bar erfolgen. Gesonderte Absprachen, z.B. Ratenzahlung oder Überweisung kann in Ausnahmefällen vereinbart werden.
  • Es ist ratsam, nach der ersten Sitzung einige Zeit vergehen zu lassen, weil der Veränderungsprozess manchmal noch über Tage und Wochen noch läuft. Danach entscheiden wir, ob ein weiterer Termin erforderlich ist.
  • Bedenken Sie, dass dies eine sehr besondere Art der Hypnose ist und hier 1 -3 Sitzung ausreichen können. Das ist der wesentliche Unterschied zu manch anderen Hypnosetherapietherapien, die meist deutlich mehr Termine vorschlagen, um Besserung zu erzielen.

 

Kosten für die homöopathische Behandlung

Was bezahlt die Krankenkasse – Was kostet eine Behandlung?

Homöopathische Leistungen eines Heilpraktikers sind in Deutschland Privatleistungen und werden deswegen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherungen, die Beihilfe und private Zusatzversicherungen erstatten je nach abgeschlossenem Vertrag. Genaue Informationen zum aktuellen Erstattungsverhalten sind beim Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD erhältlich.

Es lohnt sich stets genau nachzufragen, da mit wohlklingenden Worten beworben sich die Ernüchterungen oft im Kleingedruckten befinden können.

Meine aktuellen Preise orientieren sich nach der GebüH, dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, welche für homöopathische Leistungen einen Durchschnittswert von € 40,00 pro 30 Minuten vorsieht. Hinzu kommen Gebühren für Beratungen und Untersuchungen. Die Gesamtrechnung soll nach allgemeinen Umgang die eines Arztes bei vergleichbarer Leistung nicht übersteigen. Daraus ergeben sich Durchschnittswerte für Konsultationen die nur in Ausnahmefällen mit deutlich erhöhtem Zeitaufwand begründet, abweichend teurer werden können. Aktuelle Preise hier:

  • akute Behandlung ab € 20,00 – 50,00
  • ausführliche homöopathische  Anamnese Erwachsene pauschal  € 280,00
  • Kinder € 120,00 – € 140,00 (nach Zeitaufwand)
  • Folgetermine ab € 30,00
  • Telefonberatung gestaffelt nach Aufwand von € 0,00 bis € 30,00

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Praxis für Hypnose und Homöopathie, nachfolgend Angela Schnödewind und dem Klient als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB

§ 2 Vertragsabschluss    

Der verbindliche Vertrag kommt nach Terminvereinbarung auf schriftlichem, mündlichen (auch telefonisch) oder elektronischem Wege  zustande. Sollte ein Termin auf elektronischem Wege vereinbart worden sein, so gilt der Termin als verbindlich, auch wenn der Klient keine Terminbestätigung abgesendet hat. Angela Schnödewind ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.                 a

§ 3 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien 

Vereinbarte Sitzungstermine sind ausschließlich für den Klienten fest reserviert. Da es einer gründlichen Vorbereitung seitens der Heilpraktikerin für den vereinbarten Sitzungstermin bedarf, werden Termine, die seitens des Klienten nicht innerhalb von 24 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, mit 70% der Behandlungsgebühr berechnet. Bei der Hypnosetherapie liegt die Minimum geplante Zeit von 1,5 Stunden für die Berechnung zugrunde. Sollte Angela Schnödewind verhindert sein und die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin nicht leisten können, so kann sie für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Im Falle einer Verhinderung kann ein Alternativtermin vereinbart werden. Eine Verlängerung der Behandlungszeit wegen Verspätung, oder eine Erstattung der nicht genutzten Behandlungszeit durch den Klienten ist nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 30 Minuten beträgt. Bei Verspätungen über 30 Minuten kann Angela Schnödewind den Behandlungstermin wegen der notwendig abgestimmten Behandlungsdauer ablehnen. Im Falle einer Verspätung von über 30 Minuten behält sie sich das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% der Behandlungskosten zu berechnen.

Angela Schnödewind kann keine Garantien für Sitzungserfolge zusprechen. Das wäre unseriös und ein Heilungsversprechen, das nicht gegeben werden kann und darf, daher werden auch keine Erstattungen geleistet. Angela Schnödewind behält sich das Recht vor, innerhalb eines Behandlungstermins die Behandlung abzubrechen, sofern das Mitwirken des Klienten nicht gewährleistet ist. Das Honorar ist sodann zeitanteilig zu entrichten.

§ 4 Vergütung 

Angela Schnödewind hat auf ihre Dienste einen Anspruch auf ein Honorar. Es gilt der Preis, der am Tag der Terminbuchung oder beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Die Zahlung der Sitzungsgebühr erfolgt grundsätzlich beim ersten Sitzungstermin bar oder per EC-Karte.

§ 5 Vertraulichkeit der Daten von Klienten 

Angela Schnödewind behandelt alle Klienteninformationen streng vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

§ 7 Salvatorische Klausel       

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§ 8 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Ulm

Stand der AGB: Juni 2022